Neue Landesverordnung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus

Mit der neuen Landesverordnung (gültig ab dem 01.12.2020) zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sind wir aufgefordert folgende Informationen und Angebote an Sie weiter zu geben:
Wie auch zuvor werden Ihre Daten beim Betreten der Einrichtung an der Rezeption erfasst und nach 4 Wochen wieder verworfen. Es gelten zudem die schon bekannten Hygieneschutzmaßnahmen. Zusätzlich erfassen wir an der Rezeption Ihre Körpertemperatur. Mit Erkältungszeichen oder bei Fieber ist das Betreten der Ahrtal-Residenz weiterhin nicht erlaubt.

Neu ist, dass wir Ihnen jetzt jeden Mittwoch ab 08.30 Uhr einen PoC2 Schnelltest anbieten können. Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, melden Sie sich bitte an der Rezeption (Tel. 752-0) an.

Unterschreiben Sie bitte zuvor eine Einverständniserklärung für die Testung. Bei einem negativen Testergebnis können Sie einen normalen Mund-Nasenschutz tragen. Sollten Sie den Test nicht wahrnehmen wollen oder können, dürfen Sie die Einrichtung lediglich mit einer FFP2 Maske tragen. Sollten Sie keine FFP2 Maske haben, können Sie diese an der Rezeption erwerben.

Bis zum 21. 12.2020 sind im stationären Pflegebereich lediglich 1 Besucher bzw. 2 Besucher aus einem Haushalt pro Tag erlaubt. Eine zeitliche Einschränkung besteht nicht. Ausgenommen davon sind Dienstleister, wie Ärzte, bestellte Betreuer, Physiotherapeuten, Fußpfleger, Frisör etc. Ausgenommen davon sind ebenfalls besondere Situationen, wie die der palliativen Begleitung. Die Entscheidung hierzu obliegt der Pflegedienstleitung.

Wir freuen uns, für unsere Bewohner den Alltag so weit wie möglich aufrecht zu erhalten, tun jedoch alles dafür, unsere Bewohner, unsere Mitarbeiter und Sie zu schützen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!