Die Besuchsregelung in unserer Einrichtung im Rahmen der Corona-Schutzverordnung

Einführung:

Aufgrund der weltweit auftretenden Covid-19 Pandemie hat die RLP-Landesregierung im März 2020 ein Besuchsverbot für Pflegeeinrichtungen erlassen.

Die mit dem Besuchsverbot einhergehenden Einschränkungen sind hoch und können zu einer sozialen Isolierung unserer Bewohner führen. Zusätzlich ergeben sich auch emotionale Belastungen auf Seite der Angehörigen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes RLP gibt uns als Pflegeinrichtung nun die Möglichkeit zur Lockerung der Besuchsregelungen in Zeiten der Corona-Schutzverordnung. Diese Möglichkeit nehmen wir daher zum Anlass, in diesem gesonderten Konzept die Besuchsregelungen inhaltlich darzustellen und alle beteiligten Personen zu informieren.

Geltend ab dem 06. Mai 2020:

  1. Besuchsmöglichkeiten in der Ahrtal-Residenz

Generell haben wir folgende Möglichkeiten den Besuch zwischen unseren Bewohnern und deren Besuchern stattfinden zu lassen.

Besuche können durch eine definierte Person und max. einer weiteren Person stattfinden.

Zusätzlich können Besuche durch externe Dienstleister wie Physiotherapeuten, Fußpfleger, Frisöre etc. nach vorheriger Anmeldung und Registrierung über die Rezeption erfolgen.

Erforderliche Hygieneschutzmaßnahmen bei Besuchern und Bewohnern:

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Besuches

Händedesinfektion vor und nach dem Besuch

Mindestabstand von 1,5 bis 2 m

→ Flächendesinfektion von Gegenständen und Oberflächen laut hausinterner VA nach jedem Besuch (laut RKI)

Besuch im Außenbereich der Einrichtung (maximal 2 Besucher)

  • Areal Sinnesgarten Pflegewohnbereich, Sonnen- und Dachterrasse Service Wohnen nach vorheriger Anmeldung über die Rezeption

Besuch im Innenbereich der Einrichtung

  • Bibliothek für Besucher der Bewohner aus dem Pflegewohnbereich
  • Kaminzimmer für Besucher der Bewohner aus dem Service-Wohnen
  • das Bewohnerzimmer, die Bewohnerwohnung (max. 1 Besucher)

Besuche in den Bewohnerzimmern oder in der Wohnung sind auf eine Einzelperson reduziert. Besuche in separaten Räumlichkeiten können durch maximal 2 Besucher stattfinden.

Besuche können nur durch Personen erfolgen, die keine Zeichen einer Infektion aufweisen. Minderjährige unter 16 Jahre ist der Besuch nicht erlaubt.

In besonderen Situationen (z.B. Sterbephase) des Bewohners erfolgen Einzelfallentscheidungen.

 

Zugangsweg für Besuche in der Ahrtal-Residenz

Der Zugang erfolgt immer über die Rezeption. Hier steht auch der Spender für die Händedesinfektion.

  1. Information der Bewohner und Angehörigen / Besucher über die Besuchsregelungen

 

Unsere Bewohner werden durch die Mitarbeiter mündlich über die neuen Besuchsregelungen informiert. Das Konzept liegt an der Rezeption aus.

Angehörige unserer Bewohner werden zeitnah angeschrieben und über die wesentlichen Punkte des Konzeptes zur Besucherregelung informiert.

  1. Anmeldung und Ablauf der Besuche

Zur Registrierung und Verfolgung der Besuche ist eine vorherige telefonische Anmeldung des Besuches erforderlich.

Im Telefonat kann abgeklärt werden, in welcher Form der Besuch stattfinden soll  (Außen-, Innenbereich, Zimmer, Wohnung) oder ob es besondere Situationen gibt, die im Vorfeld geklärt werden müssen (Einzelfallentscheidungen).

Die Anmeldung erfolgt immer über die Rezeption.

Ohne eine telefonische Anmeldung können Besuche nicht stattfinden     (Telefonnummer der Rezeption: 02641-7520)

Die Besuchsdauer ist auf maximal 2 Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.