Neue Corona-Regeln seit dem 01.07.2020

Konzept zur Besuchsregelung in unserer Einrichtung im Rahmen der Corona-Schutzverordnung

Einführung:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes RLP gibt uns als Pflegeinrichtung nun die Möglichkeit zur weiteren Lockerung der Besuchsregelungen in Zeiten der Corona-Schutzverordnung. Diese Möglichkeit nehmen wir daher zum Anlass, in diesem gesonderten Konzept die Besuchsregelungen inhaltlich darzustellen und alle beteiligten Personen zu informieren.

  1. Besuchsmöglichkeiten in der Ahrtal-Residenz

Besuche können ab sofort wieder durch 2 Personen ohne zeitliche Begrenzung stattfinden.

Zusätzlich können Besuche durch externe Dienstleister wie Physiotherapeuten, Fußpfleger, Frisöre etc. nach vorheriger Anmeldung und Registrierung über die Rezeption erfolgen.

Erforderliche Hygieneschutzmaßnahmen bei Besuchern und Bewohnern:

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Besuches

Händedesinfektion vor und nach dem Besuch

Mindestabstand von 1,5 bis 2 m

→ Flächendesinfektion von Gegenständen und Oberflächen laut hausinterner VA nach jedem Besuch (laut RKI)

Besuch im Außenbereich der Einrichtung (maximal 2 Besucher)

  • Areal Sinnesgarten Pflegewohnbereich, Sonnen- und Dachterrasse Service Wohnen nach vorheriger Anmeldung über die Rezeption

Besuch im Innenbereich der Einrichtung

  • Bibliothek für Besucher der Bewohner aus dem Pflegewohnbereich
  • Kaminzimmer für Besucher der Bewohner aus dem Service-Wohnen, wenn in der Wohnung durch Bewohner nicht erwünscht
  • das Bewohnerzimmer (max. 2 Besucher am Tag)

Besuche können nur durch Personen erfolgen, die keine Zeichen einer Infektion aufweisen.

In besonderen Situationen (z.B. Sterbephase) des Bewohners erfolgen Einzelfallentscheidungen.

Zugangsweg für Besuche in der Ahrtal-Residenz

Der Zugang erfolgt immer über die Rezeption. Hier steht auch der Spender für die Händedesinfektion.

  • Information der Bewohner und Angehörigen / Besucher über die Besuchsregelungen

Unsere Bewohner werden durch die Mitarbeiter mündlich über die neuen Besuchsregelungen informiert. Das Konzept liegt an der Rezeption aus.

  • Anmeldung und Ablauf der Besuche                                                       

Die Anmeldung erfolgt immer über die Rezeption. Dort werden Besucher erfasst. Die erfassten Daten werden nach einem Monat vernichtet.

  • Neueinzüge und Bewohner mit einer Abwesenheit von mehr als 24 h

Neueinzüge müssen zunächst in öffentlichen Bereichen einen Mund-Nasenschutz tragen. Am ersten Tag und am siebten Tag soll der neue Bewohner auf COVOD-19 getestet werden. Eine räumliche Absonderung ist nicht erforderlich.

Bewohner, die die Einrichtung länger als 24 h verlassen, müssen wie ein Neueinzug getestet werden.

Dies gilt nicht für Bewohner die im Krankenhaus waren. Bewohner benötigen innerhalb der Ahrtal-Residenz keinen Mund-Nasenschutz, wenn der Abstand gewahrt werden kann. Lediglich beim Betreten des Restaurants im Service-Wohnen ist der Mund-Nasenschutz zu tragen, die Hände sind vor beteten des Restaurants zu desinfizieren. Bei Besuchen durch externe Besucher, bleiben die Hygienemaßnahmen empfohlen.