Neue Corona-Regeln

Wir freuen und Ihnen mitteilen zu können, dass wir im Rahmen der neunten Corona-Bekämpfungsverordnung, geltend ab dem 10.06.2020, folgende Lockerungen bekannt geben können:

Die zuvor getroffenen Regelungen für Besucher der Ahrtal-Residenz in den öffentlichen Bereichen bleiben inklusive der Maskenpflicht bestehen. In den Privatbereichen der Bewohner obliegt die Entscheidung zu den Hygienemaßnahmen dem Bewohner selbst.
Der Mindestabstand von 1,5 m ist in allen öffentlichen Bereichen nach Möglichkeit einzuhalten.
Für alle Bewohner entfällt ab sofort die Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen der Ahrtal-Residenz.
Eine Maskenpflicht besteht nur beim Betreten der Restaurantbereiche, und wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Jeder Bewohner muss daher eine Maske mit sich führen.
Ab dem 01. Juli 2020 können wir im großen Restaurant der Ahrtal-Residenz wieder Veranstaltungen bis zu 10 Personen (ggf. auch mehr, wenn wir sicherstellen, dass die Größe der Räumlichkeit ausreicht) anbieten. Dennoch müssen wir auch hier noch einige Vorsichtsmaßnahmen einhalten:

  • Beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung ist der Mundschutz anzulegen.
  • Vor der Veranstaltung findet eine Händedesinfektion statt.
  • Die Teilnehmer melden sich über die Rezeption an.
  • Durch die Anmeldung ist der Teilnehmer registriert.
  • Sollte der Bewohner doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist eine Abmeldung über die Rezeption von Nöten.
    Wir sind sicher, dass wir mit dieser neuen Verordnung wieder ein Stück „Normalität in unseren Alltag bringen. Bitte unterstützen Sie uns wie bisher weiter, dass wir bald wieder komplett in unseren Alltag, vor der Corona-Pandemie zurückkehren können.